Das Wichtigste in Kürze
Ab 15. April 2026 fördert der Bund Wallboxen in Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und kleine Unternehmen. Das Gesamtbudget liegt bei 500 Millionen Euro. Wer schnell handelt, sichert sich den Zuschuss.
Elektroauto laden in der Tiefgarage, bisher oft ein Streitthema in Mehrfamilienhäusern. Die neue Bundesförderung macht es jetzt deutlich attraktiver, Ladeinfrastruktur nachzurüsten. Wir zeigen, wer profitiert, wie hoch der Zuschuss ausfällt und welche Förderkombinationen möglich sind.
Die neue Bundesförderung ab 15. April 2026
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet am 15. April 2026 das Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“. Die Antragstellung läuft zentral über das offizielle Förderportal laden-im-mehrparteienhaus.de. Gefördert werden Wallboxen und vorbereitende Elektroinstallationen in Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Das Gesamtbudget beträgt 500 Millionen Euro, bei hoher Nachfrage können die Mittel schnell erschöpft sein.
Anders als frühere KfW-Programme richtet sich die neue Förderung ausschließlich an Mehrfamilienhäuser. Einfamilienhausbesitzer gehen leer aus, für sie gibt es aktuell keine Bundesförderung für private Wallboxen.
Wer kann die Wallbox-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind drei Gruppen: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Vermieter von Mehrfamilienhäusern und kleine Unternehmen mit Firmenfahrzeugen. Mieter selbst können keinen Antrag stellen, das übernimmt die WEG oder der Vermieter.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Beschluss der Eigentümerversammlung
- Vermieter und Hausverwaltungen für vermietete Wohngebäude
- Kleine Unternehmen (KMU) für Firmenstellplätze im Mehrfamilienhaus
- Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen
Tipp
Als Mieter können Sie Ihren Vermieter auf die Förderung ansprechen. Seit der WEMoG-Reform 2020 haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Genehmigung einer Ladestation, die Kosten tragen Sie allerdings selbst, sofern der Vermieter keinen Antrag stellt.
Was wird gefördert und was nicht?
Die Förderung deckt nicht nur die Wallbox selbst ab, sondern auch die vorbereitende Elektroinstallation. Gerade die Vorkabelung ist in Bestandsgebäuden oft der größte Kostenfaktor.
Förderfähige Komponenten
| Komponente | Förderfähig | Hinweis |
|---|---|---|
| Wallbox (AC-Ladestation) | Ja | Mindestens 11 kW Ladeleistung |
| Vorkabelung und Leitungsverlegung | Ja | Vom Hausanschluss bis Stellplatz |
| Zählerschrank-Erweiterung | Ja | Wenn für Wallbox erforderlich |
| Lastmanagementsystem | Ja | Für mehrere Ladepunkte empfohlen |
| Montage und Inbetriebnahme | Ja | Durch Fachbetrieb |
| DC-Schnelllader | Nein | Nur für gewerbliche Programme |
| Einfamilienhäuser | Nein | Keine Bundesförderung verfügbar |
Rechenbeispiele: So viel Zuschuss ist drin
Die maximale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro pro Stellplatz. Bei einem typischen Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage summiert sich das schnell auf fünfstellige Beträge.
Beispiel 1: WEG mit 8 Wohneinheiten
Eine Eigentümergemeinschaft plant 8 Ladepunkte in der Tiefgarage. Die Gesamtkosten für Vorkabelung, Lastmanagement und Wallboxen liegen bei ca. 28.000 Euro. Maximale Förderung: 8 × 2.000 € = 16.000 Euro. Eigenanteil: 12.000 Euro.
Beispiel 2: Vermieter mit 12 Stellplätzen
Ein Vermieter rüstet sein Mehrfamilienhaus mit 12 Stellplätzen aus. Investition: 42.000 Euro. Maximale Förderung: 12 × 2.000 € = 24.000 Euro. Die Investition refinanziert sich zusätzlich durch höhere Mietattraktivität und mögliche Umlage auf Mieter.
Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei sehr günstigen Installationen erhalten Sie also weniger als 2.000 Euro pro Stellplatz.
Förderkombinationen: So holen Sie noch mehr raus
Die Bundesförderung lässt sich unter bestimmten Bedingungen mit anderen Programmen kombinieren. Hier die wichtigsten Optionen für den Raum Augsburg und Bayern.
THG-Quote: Jährliche Prämie für Ladepunkte
Öffentlich zugängliche Ladepunkte können über die THG-Quote zusätzliche Einnahmen generieren. 2026 liegen die Prämien bei 295 bis 330 Euro pro Jahr und Ladepunkt. Voraussetzung: Die Wallbox muss öffentlich zugänglich sein (z.B. Besucherstellplätze).
Kombination mit PV-Anlage
Wer das E-Auto mit eigenem Solarstrom laden will, kombiniert die Wallbox-Förderung mit einer Photovoltaikanlage. Für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern gibt es separate Förderprogramme. Ein Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauch zusätzlich.
Landesförderung Bayern
Bayern hat zum Januar 2026 eine neue Richtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ aufgelegt. Der Fokus liegt auf gewerblicher und öffentlicher Ladeinfrastruktur. Für private Wallboxen in Mehrfamilienhäusern ist die Bundesförderung die bessere Option.
Tipp
Mit einem intelligenten Energiemanagement laden Sie Ihr E-Auto bevorzugt dann, wenn Ihre PV-Anlage Überschuss produziert. Das spart Stromkosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit der Gesamtinvestition.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Wallbox-Förderung
Der Antrag muss vor Beginn der Installation gestellt werden. Wer vorher bestellt oder beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- WEG-Beschluss herbeiführen oder Vermieter-Entscheidung treffen
- Angebote von Fachbetrieben einholen (mindestens 2 bis 3 Vergleichsangebote)
- Förderantrag online über laden-im-mehrparteienhaus.de stellen (ab 15. April 2026)
- Bewilligungsbescheid abwarten
- Auftrag erteilen und Installation durchführen lassen
- Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten
Alle Details zu Antragsbedingungen, förderfähigen Komponenten und dem Online-Antrag finden Sie auf dem offiziellen Förderportal. Wir empfehlen, bereits jetzt Angebote einzuholen, um bei Antragsstart schnell handeln zu können.
Fazit
Die neue Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser macht die Elektromobilität im Bestand deutlich attraktiver. Mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz und der Möglichkeit zur Kombination mit PV-Anlage und THG-Quote lohnt sich der Umstieg. Wer als WEG oder Vermieter plant, sollte jetzt Angebote einholen und ab 15. April 2026 zeitnah den Antrag stellen.
Quellen: Förderportal Laden im Mehrparteienhaus, ADAC Wallbox-Förderung 2026, EnBW Förderübersicht, cocharge Länderübersicht, Finanztip THG-Quote 2026