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Photovoltaik Förderung 2026 in Bayern, ändert sich was?

Eine Übersicht über alle bekannten Änderungen
Geldscheine vor den Platten einer Photovoltaikanlage. Thematisch passend zu den Förderung für Solaranlagen in 2026

Inhalt

Das wichtigste zur Photovoltaik Förderung 2026 zusammengefasst:

  • Für Anlagen die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, entfällt die Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen.
  • Es gibt keine neuen Förderprogramme für Photovoltaik in Deutschland, oder Bayern.
  • Manche Förderprogramme auf Kommunaler Ebene könnten wieder mit Budget bestückt werden.
  • Der Nullsteuersatz bleibt.
  • Die Vergütungssättze sinken weiter wie gewohnt um 1% alle 6 Monate.

Welche Förderprogramme bleiben 2026 bestehen?

Ein Lichtblick: Der Nullsteuersatz bleibt.

Für alle, die erweitern oder neu starten, ist der Nullsteuersatz ein klarer Vorteil. Sie zahlen auf die Anschaffung und den Einbau Ihrer Solartechnik keine Mehrwertsteuer. Das gilt für Anlagen bis 30 kWp. Erfasst sind die Lieferung, die Montage, der Speicher, der Wechselrichter und auch eine Wallbox. So sinken die Einstiegskosten spürbar, und Ihr Budget bleibt für sinnvolle Extras frei, etwa ein etwas größerer Speicher oder ein Lastmanagement für Wärmepumpe und E Auto.

Welche neuen Photovoltaik Förderungen gibt es 2026 in Bayern?

Noch keine. Zumindest nicht auf Landesebene.
Manche Kommunen haben aber Ihre eigenen Förderprogramme:

Ort & Programm PV-Förderung Speicher Wallbox Bonus Bedingungen / Hinweise
Regensburg
Programm „Regensburg effizient“
100 € pro kWp, max. 1.500 € +200 € Bonus bei Fassaden-PV oder Gründach Antragstellung vor Baubeginn verpflichtend; Laufzeit mind. bis Ende 2026
Fürth
Programm „Klima Offensive“
50 € pro kWp, bis 30 kWp 500 € pauschal 200 € pauschal pro Ladestation/Wallbox
Spardorf
Förderprogramm der Gemeinde
150 € pro kWp, max. 750 € 80 € pro kWh, max. 800 € Maximal 60 % der Investitionskosten werden gedeckt
Grünwald
Förderprogramm (Landkreis München)
400 € pro kWp, bis 30 kWp 250 € pro kWh, max. 2.500 € Maximal 60 % der Investitionskosten werden gedeckt

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr; je Programm gelten die offiziellen Richtlinien.

Dennoch: nicht verzagen!
Wir haben keine Glaskugel, es können also jederzeit neue Photovoltaik Förderungen
angekündigt werden. Sie können uns gerne jederzeit Kontaktieren, dann schauen wir was aktuell
in Ihrem Fall Förderbar ist.

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Welche Förderungen entfallen 2026?

Die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen entfällt

Für neue Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 25. Februar 2025 gilt:
Wenn die Preise an der Strombörse ins Minus rutschen, gibt es für die betroffenen Viertelstunden keine Vergütung mehr. Damit fallen die bisherigen Ausnahmen weg.

Hintergrund ist das Solarspitzengesetz, das die Regelung ausdrücklich für neue Photovoltaikanlagen vorsieht. Für Sie als Betreiberin oder Betreiber heißt das:

In Phasen mit sehr viel Einspeisung und wenig Nachfrage bringt das Einspeisen keinen Erlös, der Eigenverbrauch bleibt aber unverändert wertvoll. Prüfen Sie daher Lastverschiebung im Haushalt und gegebenenfalls einen Speicher, um mehr Strom selbst zu nutzen.

Wichtig für die Einordnung: Negative Preise traten in den vergangenen Jahren stundenweise auf und können mit weiterem Ausbau zunehmen. Die Abschaltung der Vergütung betrifft nur die Zeiträume, in denen der Börsenpreis tatsächlich negativ ist. Davor und danach gelten die normalen Sätze.

Die garantierte Einspeisevergütung für neue Solaranlagen soll abgeschafft werden

Aus Berlin liegt ein politischer Vorschlag auf dem Tisch, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen auslaufen zu lassen. Bestandsanlagen bleiben geschützt.

Die Pläne sind angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Für Sie bedeutet das zweierlei.

Erstens: Wer zeitnah plant, hat aktuell noch klare Rahmenbedingungen mit 20 Jahren Vergütung ab Inbetriebnahme.

Zweitens: Sollte die feste Vergütung tatsächlich entfallen, rücken Eigenverbrauch, Speicher und Energiemanagement noch stärker in den Fokus. Wir beobachten die Gesetzgebung für Sie und bewerten die Folgen für Augsburg und Umland.

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken weiter. Wie auch in der Vergangenheit.

Seit 2024 gilt wieder eine feste Degression um ein Prozent alle sechs Monate, jeweils zum ersten Februar und zum ersten August.

Das schafft Berechenbarkeit statt sprunghafter Änderungen. Für die Periode August 2025 bis Ende Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur die Werte veröffentlicht, ab Februar 2026 folgt der nächste Schritt um ein Prozent.

Beispiel Teileinspeisung bis zehn Kilowatt Peak: 7,86 Cent je Kilowattstunde bis Ende Januar 2026,
danach rechnerisch ein Prozent weniger. Für Volleinspeisung liegen die Sätze höher. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, denn der individuell zugesagte Wert gilt dann für 20 Jahre.

Was heißt das für Ihren Alltag mit Solaranlage in Bayern? Wenn Sie viel Strom selbst verbrauchen und vielleicht einen Speicher einsetzen, wirkt sich die Degression weniger stark auf die Wirtschaftlichkeit aus. Denn jeder selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Haushaltsstrom. Einspeisung bleibt eine sinnvolle Ergänzung, wird aber nicht mehr alleiniger Treiber der Rendite sein.

Wenn Sie möchten, rechnen wir Ihr Profil mit und ohne Speicher durch und zeigen, ab welcher Anlagengröße sich das für Sie rechnet.

Ein Fazit und Blick in Richtung Zukunft

Photovoltaik bleibt in Bayern und im Raum Augsburg ein solides Investment für Geldbeutel und Komfort.

Die Regeln ändern sich, doch Eigenverbrauch und ein passender Speicher sichern die Wirtschaftlichkeit auch bei sinkender Vergütung. Wer heute plant, profitiert von Null Prozent Umsatzsteuer, klaren Fristen und gut verfügbaren Angeboten. Wichtiger als die letzte Cent Angabe ist eine Anlage, die zu Ihrem Verbrauch passt und über viele Jahre zuverlässig arbeitet. Unser Tipp lautet daher: Bedarf prüfen, Dach prüfen, Fördermittel prüfen, dann mit Ruhe entscheiden.

Wenn Sie Fragen haben, oder direkt morgen mit der Installation anfangen wollen:

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Ansprechpartner

Markus Zink

Geschäftsführer

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