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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist die staatlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Wir erklären die aktuellen Sätze, die Berechnungsgrundlage, EEG-Regeln und wann sich Eigenverbrauch mehr lohnt als die Einspeisung.

Kurz erklärt

Die Einspeisevergütung ist die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte, gesetzlich garantierte Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird über 20 Jahre fest ausgezahlt und liegt 2026 für neue Anlagen bei rund 7,86 ct/kWh (Volleinspeisung bis 10 kWp) bzw. 7,86 ct/kWh bei Teil-Einspeisung. Die genaue Höhe richtet sich nach Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Vermarktungsform.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein Förderinstrument des EEG, das den Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich attraktiv macht. Betreiber einer Photovoltaikanlage erhalten für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Cent-Betrag, der für 20 Jahre garantiert ist. Die Auszahlung erfolgt monatlich oder jährlich durch den Netzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage liegt.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Sätze sinken halbjährlich (Degression) und unterscheiden zwischen Volleinspeisung (gesamter Strom geht ins Netz) und Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Reststrom ins Netz).

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWpca. 7,86 ct/kWhca. 12,47 ct/kWh
10 bis 40 kWpca. 6,80 ct/kWhca. 10,45 ct/kWh
40 bis 100 kWpca. 5,56 ct/kWhca. 10,45 ct/kWh

Die exakten, taggenauen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Die hier angegebenen Werte sind Richtwerte für Mai 2026 und gelten ab Inbetriebnahmedatum für 20 Jahre.

Warum Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiver ist

Der Haushaltsstrompreis liegt 2026 typischerweise bei 32–38 ct/kWh — also rund das Vier- bis Fünffache der Einspeisevergütung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart damit deutlich mehr Geld, als sie eingespeist einbringen würde. Das Ziel jeder modernen PV-Planung lautet daher: möglichst hohe Autarkie durch Speicher, smarte Verbraucher und PV-Überschussladen.

Anmeldung und Auszahlung

  1. Inbetriebnahme der Anlage durch einen Fachbetrieb mit Inbetriebnahmeprotokoll
  2. Registrierung im Marktstammdatenregister binnen einem Monat
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber inklusive Zähler-Tausch (Zweirichtungszähler)
  4. Vertrag mit dem Netzbetreiber über die Einspeisung
  5. Auszahlung erfolgt monatlich oder jährlich, je nach Netzbetreiber

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Für 20 Jahre ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme. Beispiel: Inbetriebnahme im März 2026 — Förderung läuft bis Ende 2046.

Sinkt die Einspeisevergütung während der 20 Jahre?

Nein. Der Cent-Betrag bei Inbetriebnahme bleibt für 20 Jahre konstant. Die Degression betrifft ausschließlich neu in Betrieb genommene Anlagen.

Ist die Einspeisevergütung steuerfrei?

Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei — sowohl der Eigenverbrauchsvorteil als auch die Einspeisevergütung. Umsatzsteuerlich gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.

Was ist Volleinspeisung und wann lohnt sie sich?

Bei Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom ins Netz, der Haushalt bezieht weiterhin Netzstrom. Sie lohnt sich für Hausbesitzer mit sehr geringem Tagesverbrauch, deren Anlage größer ausgelegt ist als der Eigenverbrauch nahelegt.

Was passiert nach den 20 Jahren?

Die Anlage produziert weiter, aber ohne garantierte Vergütung. Möglich sind dann sonstige Direktvermarktung, Lieferung an Mieter (Mieterstrom) oder reine Eigenversorgung mit Speicher.

Weitere Fragen?

Ansprechpartner

Markus Zink

Geschäftsführer