Kurz erklärt
Die Einspeisevergütung ist die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte, gesetzlich garantierte Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie wird über 20 Jahre fest ausgezahlt und liegt für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, bei 7,70 ct/kWh (Überschusseinspeisung bis 10 kWp) beziehungsweise 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung bis 10 kWp). Die genaue Höhe richtet sich nach Anlagengröße, Inbetriebnahmedatum und Vermarktungsform. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen, ist die feste Vergütung nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 nicht mehr vorgesehen.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein Förderinstrument des EEG, das den Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich attraktiv macht. Betreiber einer Photovoltaikanlage erhalten für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Cent-Betrag, der für 20 Jahre garantiert ist. Die Auszahlung erfolgt monatlich oder jährlich durch den Netzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage liegt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Sätze sinken halbjährlich (Degression) und unterscheiden zwischen Volleinspeisung (gesamter Strom geht ins Netz) und Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Reststrom ins Netz).
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Es sind die anzulegenden Werte der Bundesnetzagentur für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen. Bei gemischten Anlagen gilt die Staffelung anteilig je Leistungsscheibe. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme: Was an diesem Tag gilt, gilt anschließend 20 Jahre lang.
Was ändert sich ab 2027?
Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Anlagen abzuschaffen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. An ihre Stelle treten eine befristete Übergangszahlung von rechnerisch rund 5,20 ct/kWh für höchstens 36 Monate und anschließend die Direktvermarktung, deren Erlös am Börsenstrompreis hängt und damit ähnlich schwankt wie ein dynamischer Stromtarif. Für Anlagen unter 25 kW ist zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate vorgesehen.
Der Zugang zur Übergangszahlung ist nach Anlagengröße gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 entfällt sie vollständig. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihren Vergütungssatz und die zugesagte Dauer unverändert.
Beschlossen ist das Gesetz noch nicht: Der Entwurf liegt dem Bundestag seit dem 7. September 2026 als Drucksache 21/7867 vor, und die zentralen Förderregelungen stehen unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission. Was das konkret für Ihr Dach bedeutet, rechnen wir im Beitrag Einspeisevergütung 2027 an einem Beispiel durch.
Warum Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiver ist
Der Haushaltsstrompreis liegt 2026 typischerweise bei 32–38 ct/kWh — also rund das Vier- bis Fünffache der Einspeisevergütung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart damit deutlich mehr Geld, als sie eingespeist einbringen würde. Mit der geplanten Übergangszahlung von 5,20 ct/kWh wird dieser Abstand noch größer. Das Ziel jeder modernen PV-Planung lautet daher: möglichst hohe Autarkie durch Speicher, smarte Verbraucher und Solar-Überschussladen.
Anmeldung und Auszahlung
- Inbetriebnahme der Anlage durch einen Fachbetrieb mit Inbetriebnahmeprotokoll
- Registrierung im Marktstammdatenregister binnen einem Monat
- Anmeldung beim Netzbetreiber inklusive Zähler-Tausch (Zweirichtungszähler)
- Vertrag mit dem Netzbetreiber über die Einspeisung
- Auszahlung erfolgt monatlich oder jährlich, je nach Netzbetreiber
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Für 20 Jahre ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme. Beispiel: Inbetriebnahme im März 2026 — Förderung läuft bis Ende 2046.
Sinkt die Einspeisevergütung während der 20 Jahre?
Nein. Der Cent-Betrag bei Inbetriebnahme bleibt für 20 Jahre konstant. Die Degression betrifft ausschließlich neu in Betrieb genommene Anlagen.
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 entfällt die feste Vergütung für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Vorgesehen sind stattdessen eine Übergangszahlung von rund 5,20 ct/kWh für höchstens 36 Monate und danach die Direktvermarktung. Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, sind nicht betroffen. Beschlossen ist das Gesetz Stand September 2026 noch nicht.
Ist die Einspeisevergütung steuerfrei?
Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei — sowohl der Eigenverbrauchsvorteil als auch die Einspeisevergütung. Umsatzsteuerlich gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG.
Was ist Volleinspeisung und wann lohnt sie sich?
Bei Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom ins Netz, der Haushalt bezieht weiterhin Netzstrom. Sie lohnt sich für Hausbesitzer mit sehr geringem Tagesverbrauch, deren Anlage größer ausgelegt ist als der Eigenverbrauch nahelegt.
Was passiert nach den 20 Jahren?
Die Anlage produziert weiter, aber ohne garantierte Vergütung. Möglich sind dann sonstige Direktvermarktung, Lieferung an Mieter (Mieterstrom) oder reine Eigenversorgung mit Speicher.