Kurz erklärt
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Es regelt unter anderem die Einspeisevergütung, den vorrangigen Netzanschluss von Anlagen sowie Ausschreibungen und Direktvermarktung. Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft — die Förderung erfolgt heute über den Bundeshaushalt. Aktuell gilt das EEG 2023 mit laufenden Anpassungen, zuletzt durch das Solarpaket I (Mai 2024).
Was regelt das EEG?
Das EEG verfolgt seit 2000 das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland systematisch zu erhöhen. Die wichtigsten Mechanismen:
- Vorrangiger Netzanschluss für Anlagen aus erneuerbaren Quellen
- Garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre für kleine und mittlere Anlagen
- Ausschreibungen für Anlagen ab definierten Leistungsgrenzen
- Direktvermarktung mit Marktprämie für größere Anlagen
- Mieterstrom-Förderung für PV in Mehrfamilienhäusern
- Ziel: 80 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030
Warum gibt es die EEG-Umlage nicht mehr?
Bis Juni 2022 finanzierten Stromkunden die EEG-Förderung über die EEG-Umlage in der Stromrechnung — zuletzt 6,5 Cent pro kWh. Im Zuge der Energiekrise wurde die Umlage zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt und kurz darauf endgültig abgeschafft. Heute fließen die Mittel direkt aus dem Bundeshaushalt — über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Was bedeutet das EEG für Hausbesitzer 2026?
Für private PV-Anlagen sind zwei Mechanismen relevant:
- Überschusseinspeisung: Der nicht selbst verbrauchte Solarstrom wird ins Netz eingespeist und mit ca. 7,86 Cent/kWh vergütet (Stand Mai 2026, Anlagen bis 10 kWp)
- Volleinspeisung: Der gesamte Solarstrom geht ins Netz — Vergütung bis 12,47 Cent/kWh
- 20 Jahre Förderdauer: Die zum Inbetriebnahmedatum geltenden Sätze bleiben für 20 Jahre konstant
Häufige Fragen zum EEG
Wer bekommt eine Einspeisevergütung nach EEG?
Alle Betreiber von PV-, Wind-, Wasser-, Biomasse- und Geothermieanlagen, die ihren Strom ins öffentliche Netz einspeisen und ihre Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet haben. Für kleine PV-Anlagen bis 100 kWp gibt es die feste Einspeisevergütung ohne Ausschreibung.
Was ist die EEG-Novelle 2023?
Das EEG 2023 trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und ist die aktuelle Gesetzesfassung. Wesentliche Neuerungen: Anhebung der Vergütungssätze, Wegfall der 70-Prozent-Einspeisegrenze für ältere Anlagen, einkommensteuerliche Befreiung für Anlagen bis 30 kWp.
Was passiert mit alten Anlagen nach 20 Jahren?
Sie verlieren den Anspruch auf Einspeisevergütung, dürfen aber weiter betrieben werden. Optionen sind dann sonstige Direktvermarktung, Eigenverbrauch oder Lieferung an Mieter.
Wo finde ich aktuelle Vergütungssätze?
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die taggenauen EEG-Vergütungssätze laufend. Die Sätze für Neuanlagen sinken halbjährlich (Degression).