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Mieterstrom

Mieterstrom bezeichnet die direkte Lieferung von PV-Strom vom Hausdach an die Mieter eines Mehrfamilienhauses. Seit dem Solarpaket I 2024 ist das deutlich vereinfacht — wir erklären die Modelle, die Förderung und worauf 2026 zu achten ist.

Kurz erklärt

Mieterstrom bezeichnet ein Modell, bei dem Vermieter, Eigentümergemeinschaften oder Energie­dienstleister den auf dem Dach erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter im selben Gebäude liefern — ohne Umweg über das öffentliche Netz. Mieter erhalten einen meist günstigeren Stromtarif, Betreiber zusätzlich einen Mieterstromzuschlag nach EEG. Mit dem Solarpaket I (Mai 2024) wurde Mieterstrom als „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ deutlich vereinfacht und ist damit auch für kleinere Mehrfamilienhäuser attraktiv geworden.

Was ist Mieterstrom?

Im klassischen Modell wird auf einem Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt eine PV-Anlage installiert. Der erzeugte Strom wird vor Ort an Mieter und Gewerbeflächen verkauft. Was nicht direkt verbraucht wird, geht ins öffentliche Netz und erhält die normale Einspeisevergütung. Mieter profitieren von einem Preisvorteil gegenüber dem normalen Haushaltsstromtarif — typisch 10 bis 20 Prozent Ersparnis.

Welche Modelle gibt es?

ModellBeschreibungFörderung
Klassischer Mieterstrom (EEG)Vermieter wird Energieversorger, schließt Stromlieferverträge mit MieternMieterstromzuschlag nach EEG (1,7–3,8 ct/kWh)
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit 2024)Vereinfachtes Modell ohne Versorger-Pflichten, Mieter zahlen direktKeine Mieterstromförderung, aber stark reduzierte Verwaltung
Mieterstrom über EnergiedienstleisterSpezialisierter Dienstleister übernimmt Betrieb und AbrechnungMieterstromzuschlag, je nach Modell

Was hat das Solarpaket I geändert?

Vor 2024 war Mieterstrom administrativ aufwendig: Der Vermieter wurde rechtlich zum „Energieversorger“ mit allen Pflichten — Stromlieferverträge, Lastgangmessung, EEG-Abrechnung. Das Solarpaket I führte die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein. Hier kann der Solarstrom direkt an die Bewohner abgegeben werden, ohne dass der Betreiber zum klassischen Energieversorger wird. Mieter beziehen weiterhin von ihrem Wunsch-Stromversorger den Reststrom und vom PV-Anlagenbetreiber den Solarstrom-Anteil.

Lohnt sich Mieterstrom wirtschaftlich?

Für den Anlagenbetreiber: Ja, da der intern verkaufte Strom (typisch 28–35 Cent/kWh) deutlich mehr einbringt als die Einspeisevergütung (ca. 8 Cent/kWh). Für die Mieter: Ja, da der bezogene Mieterstrom typisch 10–20 Prozent unter dem regulären Haushaltsstrompreis liegen muss. Vor allem in größeren Wohngebäuden mit gemeinsamen Verbrauchern (Heizung, Aufzug, Beleuchtung) ist das Modell attraktiv.

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Müssen alle Mieter mitmachen?

Nein. Jeder Mieter entscheidet selbst, ob er den angebotenen Mieterstrom annimmt oder beim bisherigen Stromversorger bleibt. Wer nicht teilnimmt, bezieht weiter klassisch über das öffentliche Netz.

Wer kümmert sich um die Abrechnung?

Beim klassischen Mieterstrom: der Vermieter selbst oder ein beauftragter Dienstleister. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: deutlich vereinfacht, oft pauschal nach Schlüssel oder mit einem dedizierten Submetering-System.

Welche PV-Anlagengröße braucht es?

Sinnvoll ab etwa 20 kWp, ab 100 kWp werden die Wirtschaftlichkeitsvorteile besonders deutlich. In großen Wohnanlagen mit gemeinsamen Verbrauchern können 200 kWp und mehr installiert werden.

Brauchen Mieter eigene Smart Meter?

Beim klassischen Mieterstrom-Modell ja — jede Wohnung benötigt ein registriertes Lastprofil oder ein modernes Messsystem. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind die Anforderungen reduziert.

Weitere Fragen?

Ansprechpartner

Markus Zink

Geschäftsführer