Das Wichtigste in Kürze
Die feste Einspeisevergütung soll für Anlagen entfallen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. An ihre Stelle tritt eine Übergangszahlung von rund 5,20 ct/kWh für höchstens 36 Monate, danach die Direktvermarktung. Wer seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz bringt, behält die heutigen 7,70 ct/kWh für volle 20 Jahre. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen. Und: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Der wirtschaftliche Hebel liegt ohnehin woanders – jede selbst genutzte Kilowattstunde ist heute rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste.
Seit Wochen dreht sich bei uns fast jedes Beratungsgespräch um dieselbe Frage: Muss die Anlage jetzt noch dieses Jahr aufs Dach? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an – und zwar auf weniger, als die meisten befürchten. Wir ordnen hier in Ruhe ein, was tatsächlich geplant ist, was davon feststeht, was noch nicht, und was das für Ihr Dach bedeutet.
Stand: 11. September 2026. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum EEG 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen und ihn am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet. Seit dem 7. September 2026 liegt er dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor. Geltendes Recht ist er damit nicht. Der Bundestag berät im Herbst 2026, Änderungen sind ausdrücklich möglich, und die zentralen Förderregelungen stehen unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission (§ 104 des Entwurfs). Alle Angaben zu 2027 und später beziehen sich auf diesen Entwurf – ohne Gewähr.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändern soll
Die Einspeisevergütung in ihrer heutigen Form – ein fester Cent-Betrag, für 20 Jahre garantiert – soll es für neue Anlagen nicht mehr geben. Wer ab dem 1. Januar 2027 ans Netz geht, bekommt nach dem Entwurf stattdessen ein zweistufiges Modell.
Stufe eins ist die Übergangszahlung. Sie beträgt anfangs 5,20 ct/kWh. Diese Zahl entsteht so: Der Entwurf setzt für alle Solaranlagen einen einheitlichen Wert von 6,2 ct fest (§ 48 Absatz 1) und zieht davon einen Cent ab (§ 53 Absatz 1). Die bisherigen höheren Klassen bis 10 und bis 40 kW fallen damit weg. Ab dem 1. August 2027 sinkt auch dieser Wert halbjährlich weiter (§ 49). Gezahlt wird bis zum Ende des 36. Monats nach der Inbetriebnahme (§ 25 Absatz 2) – und nur noch gestaffelt nach Anlagengröße.
Stufe zwei ist die Direktvermarktung. Ihr Strom wird dann an der Börse verkauft, Ihr Erlös hängt am Strompreis der jeweiligen Stunde. Für Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate vor (§ 50c) – der deckt vor allem die Kosten für Messung, Steuerung und Dienstleister.
Drei weitere Punkte aus dem Entwurf werden in der Diskussion gern übersehen, kosten aber Geld: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen ihre Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen (§ 9 Absatz 2b) – was darüber liegt, müssen Sie selbst verbrauchen oder speichern. Die Ausfallvergütung fällt für Neuanlagen weg. Und der Zuschlag für die Volleinspeisung wird gestrichen.
Gestrichen wird die Einspeisevergütung nicht. Sie wird umgebaut. Aber für den Aufwand, den Sie dafür treiben, bleibt am Ende nicht mehr viel übrig.
Markus Zink, Elektromeister und Geschäftsführer der IntHome Elektrotechnik GmbH
Gut zu wissen: Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung – also das klassische Balkonkraftwerk – nimmt der Entwurf ausdrücklich aus. Die 50-Prozent-Drosselung gilt für sie nicht.
Wie hoch die Einspeisevergütung heute ist
Bis dahin gilt unverändert das bisherige System. Die Sätze sinken halbjährlich, und seit dem 1. August 2026 gelten diese Werte. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme: Was an diesem Tag gilt, gilt für Sie die kommenden 20 Jahre.
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Anzulegende Werte für Dachanlagen, gültig vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Bei gemischten Anlagen gilt die Staffelung anteilig je Leistungsscheibe. Quelle: Bundesnetzagentur.
Ein Wort zur Einordnung: Diese Sätze sinken seit zwanzig Jahren, Halbjahr für Halbjahr. Die Einspeisevergütung fällt also nicht 2027 plötzlich weg – sie ist seit Langem auf dem Weg nach unten. Was jetzt ansteht, ist der letzte Schritt einer langen Entwicklung, kein Bruch.
Was mit bestehenden Anlagen passiert
Das ist die Frage, die uns Kunden mit einer laufenden Anlage am häufigsten stellen – und hier können wir Sie beruhigen. Der Entwurf lässt Bestandsanlagen unangetastet. Wer heute eine Anlage betreibt oder sie bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält seinen Vergütungssatz und die zugesagte Dauer. Das ist kein Entgegenkommen, sondern steht so im Entwurf: Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, gilt das EEG in der am 31. Dezember 2026 geltenden Fassung weiter (§ 100 Absatz 1). Und dort ist die Vergütung ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme für 20 Jahre zugesagt.
Läuft Ihre Anlage dagegen schon seit rund zwanzig Jahren, stellt sich eine ganz andere Frage – nämlich die, was nach dem Ende des Förderzeitraums passiert. Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln und hat mit der Reform 2027 nichts zu tun. Sprechen Sie uns an, wenn Ihre Anlage aus den Jahren um 2006 stammt.
Wann welche Stufe greift
Der Ausstieg kommt nicht auf einen Schlag, sondern über die Anlagengröße. Die Übergangszahlung steht 2027 noch Anlagen unter 50 kW offen, 2028 nur noch Anlagen unter 25 kW, 2029 und 2030 nur noch Anlagen unter 7 kW. Ab 2031 gibt es sie gar nicht mehr (§ 21 Absatz 1 des Entwurfs). Für ein normales Einfamilienhaus mit 8 bis 12 kWp heißt das: 2027 und 2028 sind Sie dabei, danach nicht mehr.
Der geplante Ausstieg in Stufen – nach Anlagengröße
- 2026Stand heute Feste Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh 20 Jahre garantiert, alle Anlagengrößen
- 2027 Übergangszahlung statt fester Vergütung 5,20 ct/kWh zum Start, höchstens 36 Monate nur für Anlagen unter 50 kW
- 2028 Übergangszahlung nur noch Anlagen unter 25 kW ein Einfamilienhaus mit 8 bis 12 kWp ist noch dabei
- 2029 und 2030 Übergangszahlung nur noch Anlagen unter 7 kW für ein normales Hausdach zu klein
- ab 2031 Keine Übergangszahlung mehr nur noch Direktvermarktung Erlös hängt am Börsenstrompreis
Was ein Jahr Wartezeit kostet
Reden wir über Zahlen statt über Schlagzeilen. Wir rechnen mit einer typischen Anlage aus unserem Einzugsgebiet: 10 kWp auf einem Einfamilienhausdach, rund 10.000 kWh Ertrag im Jahr, ein Haushalt mit 4.800 kWh Verbrauch und noch ohne Speicher. Ohne Speicher liegt der Autarkiegrad nach unserem Kennfeld bei 36 Prozent – es bleiben also rund 8.300 kWh, die ins Netz gehen.
| Inbetriebnahme bis 31.12.2026 | Inbetriebnahme ab 01.01.2027 | Unterschied | |
|---|---|---|---|
| Vergütung je kWh | 7,70 ct | 5,20 ct (Übergangszahlung) | −2,50 ct |
| Erlös im Jahr | rund 637 € | rund 430 € | rund −207 € |
| So lange fest zugesagt | 20 Jahre | 36 Monate | −17 Jahre |
| Und danach? | unverändert 7,70 ct | Börsenpreis plus 1,5 ct Bonus | nicht planbar |
| Einspeisung gedeckelt | nein | ja, auf 50 % der Leistung | weniger Einspeisung |
Annahmen: 10 kWp, rund 1.000 kWh Ertrag je kWp in Süddeutschland, 4.800 kWh Haushaltsverbrauch, kein Speicher, 8.272 kWh Einspeisung. Sätze 2026 nach Bundesnetzagentur, Angaben ab 2027 nach dem Regierungsentwurf EEG 2027. Der Autarkiegrad stammt aus dem IntHome-Kennfeld zur Speichergröße. Die Zeile ab 2027 ist eher zu günstig gerechnet: Die geplante 50-Prozent-Deckelung senkt die eingespeiste Menge zusätzlich.
In den ersten drei Jahren stehen also rund 620 Euro Unterschied im Raum. Das ist spürbar, aber es ist kein Betrag, der über eine Anlage entscheidet. Der eigentliche Unterschied liegt in der Zeile darunter: Die 2026er Anlage weiß zwanzig Jahre lang, was sie bekommt. Die 2027er Anlage weiß es drei Jahre lang.
Warum der Eigenverbrauch längst wichtiger ist
Jetzt kommt der Punkt, den Markus Zink in jedem Beratungsgespräch macht – und der die ganze Aufregung relativiert. Die Einspeisevergütung war schon vor dieser Reform nicht mehr das Geschäftsmodell einer Dachanlage. Sie ist der kleinere von zwei Hebeln, und zwar mit deutlichem Abstand.
Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt Ihnen heute 7,70 Cent. Dieselbe Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, erspart Ihnen den Einkauf beim Versorger – und der kostet rund 37 Cent. Das ist fast das Fünffache. Nach dem Entwurf wird daraus ab 2027 sogar das Siebenfache.
Was eine Kilowattstunde wert ist – je nachdem, wohin sie geht
Skala 0 bis 40 Cent je Kilowattstunde, Gitterlinie alle 10 Cent. Strompreis als Rechenbasis 37 ct/kWh. Wert ab 2027 nach dem Regierungsentwurf EEG 2027.Daraus folgt eine unbequeme, aber ehrliche Konsequenz: Wenn die Einspeisung immer weniger bringt, wird alles wertvoller, was Sonnenstrom im Haus hält. Ein Speicher hebt den Autarkiegrad in unserem Beispiel von 36 auf 74 Prozent. Eine Wallbox, die mittags lädt. Eine Wärmepumpe, die zur richtigen Zeit läuft. Ein Smart Meter, das den Überblick liefert. Das ist der Teil, der 2027 an Bedeutung gewinnt – nicht verliert.
Steuern ist ab 2027 keine Spielerei mehr
Speicher, Wallbox, Wärmepumpe, dynamischer Tarif – all das nützt wenig, wenn niemand entscheidet, was wann läuft. Genau dafür haben wir unsere Stromintelligenz-App gebaut. Sie priorisiert den Speicher, prognostiziert per KI den Solarertrag für heute und morgen und zieht Netzstrom bevorzugt dann, wenn er an der Börse günstig ist. Nebenbei protokolliert sie im Fünf-Minuten-Takt, welches Gerät wie viel zieht – und zeigt Ihren Autarkiegrad an, statt ihn schätzen zu lassen.
Der Punkt ist: Ab 2027 wird dieses Steuern vom Komfort zur Rechengröße. Wenn die Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der Anlagenleistung gedeckelt ist, hat jede Kilowattstunde, die mittags nicht ins Netz darf, nur noch drei Wege – ins Haus, in den Speicher oder gar nicht erst erzeugt. Über die ersten beiden entscheidet die Steuerung. Nach unseren eigenen Auswertungen senkt sie die Stromkosten im Schnitt um 23 Prozent. Sie läuft auf iOS und Android und wird zusammen mit dem Energiemanagement eingerichtet.

Was Sie jetzt konkret tun sollten
Die Neuregelung in ganzer Länge erklärt ist vor allem eines: kompliziert. Für Ihre Entscheidung brauchen Sie davon nur vier Punkte – in dieser Reihenfolge.
- Wenn Ihre Anlage schon läuft: nichts tun. Ihr Satz und Ihre 20 Jahre stehen. Prüfen Sie höchstens, ob Sie Ihren Eigenverbrauch noch heben können.
- Wenn Sie bereits ein Angebot haben und ohnehin bauen wollten: Dann zählt der Termin. Für eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 brauchen wir die Entscheidung jetzt – nicht wegen des Materials, sondern wegen der Montagekapazität und der Netzanmeldung.
- Wenn Sie noch am Anfang stehen: Lassen Sie sich nicht vom Stichtag treiben. Eine Anlage, die zu Ihrem Verbrauch passt, rechnet sich auch 2027. Eine zu schnell geplante Anlage rechnet sich auch 2026 nicht.
- In jedem Fall: Planen Sie den Eigenverbrauch von Anfang an mit – Speichergröße, Wallbox, Wärmepumpe und die Steuerung über unsere Stromintelligenz-App. Das ist der Hebel, der bleibt.
Tipp
Wenn wir Ihre Anlage dieses Jahr nicht mehr schaffen, sollen Sie dafür nicht zahlen. Wir rechnen den Unterschied zur alten Vergütung mit rund 1.500 € über die Laufzeit in Ihr Angebot ein. Was der Staat Ihnen nicht mehr gibt, geben wir Ihnen. Fragen Sie einfach danach, wenn wir bei Ihnen auf dem Dach stehen.
Fazit
Die Einspeisevergütung wird nicht abgeschafft, sie wird umgebaut – und der Umbau trifft nur Anlagen, die ab 2027 neu ans Netz gehen. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, behält 7,70 ct/kWh für 20 Jahre. Wer danach baut, bekommt drei Jahre lang rund 5,20 ct und danach den Börsenpreis. In Euro pro Jahr reden wir bei einem normalen Einfamilienhaus über einen niedrigen dreistelligen Betrag.
Entscheidender ist etwas anderes: Eine selbst genutzte Kilowattstunde war schon immer rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste – und dieser Abstand wird größer, nicht kleiner. Eine Anlage, die auf Eigenverbrauch ausgelegt ist, rechnet sich auch nach 2027. Und falls wir es dieses Jahr terminlich nicht mehr schaffen: Wir gleichen den Unterschied aus. Sprechen Sie uns an – wir rechnen Ihnen beide Varianten durch, ehrlich und ohne Countdown.
Häufige Fragen
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?
Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. An ihre Stelle tritt eine Übergangszahlung von rund 5,20 ct/kWh für höchstens 36 Monate, danach die Direktvermarktung. Das Gesetz ist Stand 11. September 2026 noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat beraten im Herbst 2026, und die EU-Kommission muss den Förderregeln zustimmen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten bei Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh bis 10 kWp und 10,24 ct/kWh darüber. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme.
Was passiert mit meiner bestehenden Photovoltaikanlage?
Gar nichts. Der Entwurf lässt Bestandsanlagen ausdrücklich unberührt. Wer seine Anlage bereits betreibt oder sie bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält den bei Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz für den vollen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme.
Was ist die Übergangszahlung und wie lange gibt es sie?
Die Übergangszahlung ist der geplante Nachfolger der festen Vergütung. Sie beträgt zum Start 5,20 ct/kWh, sinkt ab dem 1. August 2027 halbjährlich weiter und läuft höchstens 36 Kalendermonate ab Inbetriebnahme. Der Zugang ist nach Anlagengröße gestaffelt: 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 entfällt sie ganz. Danach bleibt die Direktvermarktung, für Anlagen unter 25 kW ergänzt um einen Bonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate.
Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung überhaupt noch?
Ja, weil die Wirtschaftlichkeit einer Dachanlage längst nicht mehr an der Einspeisung hängt. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt 7,70 Cent, dieselbe Kilowattstunde selbst verbraucht spart rund 37 Cent Strombezug. Entscheidend ist deshalb, wie viel Ihres Solarstroms im Haus bleibt – über die Anlagengröße, einen passenden Speicher und die Steuerung von Wallbox und Wärmepumpe.
Muss ich meine Anlage jetzt noch 2026 in Betrieb nehmen?
Müssen nicht, lohnen kann es sich. Bei einer 10-kWp-Anlage ohne Speicher liegt der Unterschied in den ersten drei Jahren bei rund 620 Euro, danach vor allem in der Planungssicherheit: 20 Jahre fester Satz gegenüber 36 Monaten. Wer ohnehin bauen will, sollte die Entscheidung zeitig treffen, weil Montagekapazität und Netzanmeldung Vorlauf brauchen. Wer noch unsicher ist, sollte sich nicht vom Stichtag treiben lassen.
Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?
Nach Ablauf des Förderzeitraums endet der feste Satz, die Anlage darf aber weiterlaufen und produziert oft noch jahrzehntelang Strom. Für den eingespeisten Rest gibt es dann nur noch eine Vergütung nahe am Marktwert. Das betrifft aktuell Anlagen aus den Jahren um 2006 und hat mit der Reform 2027 nichts zu tun. Wenn Ihre Anlage in diesem Alter ist, sprechen Sie uns an – meist lohnt sich dann eine Umstellung auf Eigenverbrauch.
Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027; Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze; § 25 EEG, Beginn, Dauer und Beendigung der Zahlungen.
Transparenzhinweis: Für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit haben wir diesen Beitrag KI-gestützt aufbereitet. Inhalte, Fachaussagen und Freigabe liegen bei IntHome.
